Baumängel sind eine der größten Herausforderungen, die Bauherren, Bauunternehmen und Handwerker bei der Arbeit am Haus begegnen können. Hier erhalten Sie einen ersten Überblick über die wichtigste Rechte und Pflichten und eine erste Unterstützung zur Planung der richtigen Strategie bei der Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungen.
Der Begriff Baumangel findet sich nicht im Gesetz. Stattdessen findet sich die Definition des Mangels im allgemeinen Werkvertragsrecht.
Ein Werk ist
- nach § 633 (1) 1 BGB mangelhaft, wenn es nicht die vereinbarte Beschaffenheit hat (Soll-Zustand ist nicht gleich Ist-Zustand) oder - soweit keine Beschaffenheit vereinbart wurde -
- nach § 633 (1) 2 Nr. 1 BGB sich nicht für die nach dem Bauvertrag vorausgesetzte Vewendung eignet oder
- nach § 633 (1) 2 Nr. 2 BGB wenn das Werk nicht die Beschaffenheit aufweist, die bei Bauwerken gleicher Art üblich ist(beurteilt nach den anerkannte Regeln der Technik) oder wenn es nicht die Beschaffenheit aufweist, die der Bauherr nach der Art des Bauwerkes grundsätzlich erwarten kann.
Dabei ist Baumangel nicht gleich Baumangel: Es gibt s olche, die als optischer Baumangel nicht die wichtigste Rolle spielen und solche, die als Baumangel so gravierend sind, dass ohne ihre Beseitigung das Gebäude nicht nutzbar ist.
Das Erkennen von Baumängeln (z.B. Feuchtigkeit) ist entscheidend, um langfristige Schäden und höhere Kosten zu vermeiden. Baumängel können während der Bauphase durch eine ordnungsgemäße Bauüberwachung, durch regelmäßige Kontrollen, auch durch eine unabhängige Bauleitung oder einen Baugutachter, identifiziert werden. Aber auch nach der Fertigstellung und Abnahme des Gebäudes sind regelmäßige Überprüfungen Zustandes erforderlich, um die Abweichung noch innerhalb der Gewährleistungsfrist als Baumangel geltend machen zu können.
Baumängel können in verschiedenen Formen auftreten und unterschiedliche Stellen eines Bauwerks betreffen. Hier sind einige typische Beispiele, die die Bandbreite möglicher Mängel illustrieren:
Es sind aber nichtt nur die häufigsten Baumängel die viel Ärger und Kosten rund ums Haus erzeugen. Auch wenn andere, hier nicht genannte Baumängel an anderen Stellen auftreten, wird das Erscheinungsbild und der Komfort vom Eigenheim beeinträchtigt, sowie dessen Wert, Sicherheit und Langlebigkeit gefährdet. Daher ist es für den Bauherren entscheidend, dass der Mangel am Bauwerk frühzeitig erkannt und fachgerecht behoben wird.
Die Mängelrüge, also die Anzeige der Baumängel gegenüber der Baufirma ist ein zentraler Bestandteil der Gewährleistung. Sie verlangt ein so genaue Beschreibung der Baumängel am Bauwerk, dass die Baufirma sich ein eigenes Bild vom Bauzustand machen kann. Erst durch die Mängelrüge wird das Bauunternehmen in die Lage versetzt, festzustellen, ob die gerügten Mängel am Haus auch tatsächlich Mängel sind, die den Bauherrn zur Gewährleistung berechtigten. Übrigens hält der auf das Baurecht spezialisierte Anwalt Musterschreiben vor, die vom Bauherrn beim Anzeigen der Baumängel gegenüber dem Bauunternehmen eingesetzt werden können.
Baumängel sind ein komplexes Thema, das eine sorgfältige und fachkundige Herangehensweise erfordert. Ich vertrete - erfahren, wertegebunden, respektvoll - Ihre Interessen.
Baupfusch, oder juristisch: die Diskrepanz zwischen dem Soll-Zustand und Ist-Zustand, kann für den Bauherrn nicht nur zu erheblichen finanziellen Belastungen beim Bau seines Eigenheims führen, sondern auch langwierige und Nervenaufreibende rechtliche Auseinandersetzungen nach sich ziehen. Das Risiko des Auftraggebers, dass am Bauobjekt Baumängel entstehen, lässt sich dabei nicht immer ausschließen. Mit den richtigen Tipps und der richtigen Vorgehensweise eines Anwalts für Baurecht, lassen sich die Risiken aber signifikant reduzieren.
Auch für Unternehmen und Handwerker ist der Baumangel eine leidige Angelegenheit. Führt sein Auftreten doch zu nicht oder nicht vollständig bezahlten Rechnungen und Ärger bei der Bauausführung. Unternehmen wie Handwerker sollten also Probleme am Objekt frühzeitig einen mit Bauschäden versierten Anwalt einschalten. Dessen Kontrolle des behaupteten Baumangels kann wertvolle Tipps der Abwehr unberechtiger Gewährleistung bieten.
Wenn Sie Bauherr sind, berate ich sie über die beste Strategie zur Durchsetzung Ihrer Rechte. Vor Abnahme als Erfüllungsrechte, nach Abnahme im Rahmen Ihrer Gewährleistungsrechte. Ich vertrete Sie im selbständigen Beweisverfahren, bei der Kostenvorschussklage oder auch im Vergütungsprozess und der Geltendmachung von Gegenrechten. Dabei spielt für mich immer eine entscheidende Rolle, dass Ihr Hausbau nicht unnötig stehen bleibt, sondern Sie möglichst bald Ihr Eigenheim voll und ganz genießen können.